Dezernat 5: Gebäude- Sicherheits- und Umweltmanagement

Durchführung – Optionen und Varianten

Die Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen verfolgt das Ziel, eine Gefährdung der Mitarbeiter*innen möglichst zu vermeiden, bzw. die verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten. Dies betrifft sowohl physische als auch psychische Gefährdungsquellen.

Die für die Gefährdungsbeurteilung Verantwortlichen an der BUW entscheiden für ihren Arbeitsbereich, in welcher Art und Weise sie die Beurteilung der psychischen Belastungen durchführen möchten:

  • als Teil der sonstigen Gefährdungsbeurteilung oder gesondert
  • für jeden einzelnen Arbeitsplatz oder durch Festlegung gleichartiger Arbeitsplätze
  • Bestimmung von Methodik und WiederholungszeiträumenDokumentation der Ergebnisse

Beurteilung der Arbeitsbedingungen - nicht der Personenmerkmale

Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz geht es um die Beurteilung und Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Tätigkeitsmerkmalen. Wie bei den anderen Gefährdungsbeurteilungen wird nicht die Beanspruchung der Beschäftigten, sondern die Belastung durch die Arbeitstätigkeit und Arbeitsumgebung ermittelt. Die psychische Gefährdungsbeurteilung kann in den Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung integriert werden.

Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung soll also nicht die psychische Verfassung der Mitarbeiter*innen beurteilt werden, sondern die (objektiv) vorhandene Gefährdung. Psychische Gefährdungen ergeben sich insbesondere aus der Art der Tätigkeit (z. B. Monotonie, Überforderung, fehlende Entscheidungsmöglichkeiten, emotionale Belastung), der Organisation der Arbeit (z. B. Arbeitsmenge/Zeitdruck, häufige Störungen/Unter­brechungen) und den sozialen Arbeitsbedingungen (z. B. Vorgesetzte, Kolleginnen/Kollegen, ungelöste Konflikte).

§ 5 Abs. 2 ArbSchG führt aus, dass "der Arbeitgeber die [Gefährdungs-]Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen hat. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend".

Falls eine Erfassung psychischer Gefährdungen nicht flächendeckend, sondern zusammenfassend für "gleichartige" Arbeitsbedingungen erfolgen soll, muss festgelegt werden, welche Arbeitsplätze "gleichartig" sind. Bestimmung von Methodik und WiederholungszeiträumenDokumentation der Ergebnisse.

Methodik

Die Methoden, die am häufigsten (einzeln oder kombiniert) zum Einsatz kommen und, sind:

  • Mitarbeiterbefragungen (standardisiert schriftlich oder online)
  • moderierte Analyseworkshops

Erörterungen der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Methoden finden sich z.B. bei Beck (2017) und den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung 2014).

Da von den Arbeitsschutzbehörden keine Vorgaben gemacht werden, besteht auch die Möglichkeit, dass die an der BUW Verantwortlichen für die Gefährdungsbeurteilung, die Beurteilung der gleichartigen Arbeitsplätze hinsichtlich der psychischen Belastungen selbst vornehmen und ggf. mit ihren Mitarbeiter*innen in einen Rückkopplungsprozess treten.

Prozessmodell

Gefährdungsbeurteilung als Prozess

Der Begriff "Gefährdungsbeurteilung" beinhaltet nicht nur die Messung und Beurteilung der Gefährdung, sondern einen kompletten Zyklus aus vorbereitenden Arbeiten, der Erfassung der Gefährdung, der Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich ihrer Relevanz, der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung/-minimierung, der Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, der Dokumentation des gesamten Vorgangs sowie der dauerhaften Fortschreibung (vgl. auch Beck 2017, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014):

  1. Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermittlung der Belastungen
  3. Beurteilung der Ergebnisse
  4. bei Bedarf Entwicklung und Umsetzung angemessener Maßnahmen
  5. Dokumentation
  6. Erfolgskontrolle
  7. Fortschreibung

Die Gefährdungsbeurteilung soll zu einer konkreten Beschreibung der psychischen Belastungen führen, aus der bei Bedarf konkrete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden können. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, der Personalrat hat Mitbestimmungsrechte. Durch die Dokumentation soll die Nachvollziehbarkeit des Vorgehens sowie der Ergebnisse und Maßnahmen für betriebliche Akteure und Aufsichtsbehörden sichergestellt werden.

Instrumente

Sowohl von Arbeitsschutzbehörden als auch von Unternehmen wurde eine kaum zu überschauende Vielzahl an möglichen Instrumenten für die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung entwickelt.

Die Mehrzahl der häufig kostenpflichtigen Fragebögen wurde zum Zwecke der Befragung der Mitarbeiter*innen konzipiert und richtet sich an vier Arbeitsmerkmalen aus, die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern empfohlen wurden (vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014, Beck 2017):

In der von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern entwickelten "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie" werden diese vier Merkmale in der o.g. Leitlinie ausführlich dargestellt.

Eine Übersicht möglicher Instrumente zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung findet sich z.B. bei Beck (2017), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Welches das passende Instrument ist, hängt von den Zielen sowie der gewählten Methodik ab.

Eine Mitarbeiterbefragung erfordert einen anderen Fragebogen als eine Durchführung über moderierte Analyseworkshops.

Den Verantwortlichen für die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung an der BUW steht es frei, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, da eine Auswahl von Belastungsfaktoren und ein schrittweises Vorgehen sowie der Start über ein Pilotprojekt ausdrücklich von den Arbeitsschutzbehörden gebilligt werden (vgl. Beck 2017, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014). Ebenso können die Verantwortlichen ein für ihren Arbeitsbereich passendes Instrument wählen.

In unserem Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem AGUM sind unter dem Prozess "Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen" Fragebögen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung, die von den Verantwortlichen an der BUW genutzt werden können, eingestellt. Sie gelangen unter folgendem Link (abrufbar über das Uni-Netz oder über einen VPN-Zugang) zu diesen Unterlagen:

https://uni-wuppertal.agu-hochschulen.de/ablauforganisation/fuehrungs-und-managementprozesse/kontinuierliche-verbesserung/gefaehrdungsbeurteilungen

Beispiel - Moderierte Analyseworkshops

Im Folgenden wird ein mögliches Vorgehen mittels Analyseworkshops vorgestellt:

  • Die Teilnehmenden bearbeiten vor dem Workshop einen Fragebogen, in dem die Merkmalsbereiche der Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung) abgebildet sind.
  • Neben Belastungen sollten auch positive Aspekte der Arbeitsbedingungen erfasst werden, um gesundheitsförderliche Ressourcen im jeweiligen Arbeitsbereich sichtbar zu machen.
  • Vor der Durchführung der Workshops werden die Fragebögen ausgewertet und eine Übersicht der Ergebnisse erstellt. Anhand dieser Übersicht können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheiden, welche Themen im Workshop (zunächst) bearbeitet werden sollen.
  • Dieses (anonyme) Vorgehen soll die Bereitschaft zu einer offenen Auseinandersetzung fördern, eine Überforderung der Teilnehmer vermeiden und ein strukturiertes, zielorientiertes Arbeiten in den Workshops fördern.
  • Mit den Teilnehmenden sollen konkrete Situationsbeschreibungen und Gestaltungsvorschläge (Lösungsmöglichkeiten) erarbeitet werden.
  • In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit den Vorgesetzten besprochen und gemeinsam Umsetzungsmöglichkeiten geplant. Nach festgelegtem zeitlichen Rahmen wird der Erfolg der Maßnahmen bewertet und ggf. nachgesteuert.
  • Das Vorgehen sowie die Ergebnisse werden dokumentiert.
  • Festlegung, in welchen zeitlichen Abständen die Gefährdungsbeurteilungen erneut durchgeführt werden sollen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: