Uni-Notfall
Uni-Notruf: 0202-439-2121
Im Notfall immer zuerst den hausinternen Uni-Notruf wählen. Der Notruf wird von der Sicherheitszentrale sofort an Feuerwehr, Betriebssanitäter und Hausmeister, die zur Einweisung geschickt werden, weitergeleitet.
24-Stunden Information
Die Sicherheitszentrale / der Pförtner ist 24 Stunden rund um die Uhr am Haupteingang Gebäude G.08 besetzt. Hier erhalten Sie jederzeit Unterstützung und Hilfe in allen Notfallsituationen, diese umfassen:
- Feuer
- Aufzugsbefreiung
- Technische Störungen
- Einbruch (Einbruchmeldeanlagen)
- Unfälle
Gebäudemanagement - Notdienstregelung
Über interne Notdienstpläne ist es sichergestellt, dass jederzeit Mitarbeiter der Fachabteilungen des Technischen Gebäudemanagements erreichbar sind. Außerhalb der normalen Dienstzeiten werden die jeweiligen Mitarbeiter über Telefon benachrichtigt.
Wenn Sie dringende Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die Sicherheitszentrale / den Pförtner. Von hier werden alle notwendigen Schritte unternommen, um die angeforderte Hilfe zur Verfügung zu stellen.
Hausmeister - Notdienstregelung
Zur schnellen Behebung kleinerer Störungen an technischen Anlagen bzw. der Schließanlage sowie für Absicherungsarbeiten bei größeren Störungen steht während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 jederzeit ein Hausmeister zur Verfügung.
Im Notfällen ist dieser über die Sicherheitszentrale / den Pförtner anzusprechen.
Notfall Situation
Information
Gefahren und Notfallsituationen können an Universitäten jederzeit auftreten. Daher ist es wichtig, dass Beschäftigte und Studierende über das richtige Verhalten in Notfällen und Extremsituationen informiert werden. Eine allgemeine Sicherheitsunterweisung dient diesem Zweck. Sie vermittelt auf Basis der in den Gebäuden vorhandenen Informationen und Einrichtungen eine praktische Grundlage für das richtige Verhalten im Gefahrenfall. Die häufigsten Gefahren betreffen Feuer und Unfälle. Leider häufen sich derzeit auch Meldungen über Amokläufe, Terroranschläge, Geiselnahmen und Bombendrohungen. Die Verhaltensweisen für diese Ereignisse erfordern ein besonderes Handeln. Mit der allgemeinen Sicherheitsunterweisung wird auch über das richtige Verhalten in Extremsituationen informiert.
Sicherheits-Unterweisung für die Beschäftigten
Rechtsgrundlage
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen.
Verantwortung der Führungskräfte
Die Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass Beschäftigte und Studierende über das richtige Verhalten bei Unfällen, Bombendrohungen, Amokläufen, Geiselnahmen sowie über die erforderliche Erste Hilfe und im Brandfall informiert sind.
Die erforderliche Fachkunde umfasst das richtige Verhalten und die einzuleitenden Schritte bei den oben genannten Themen.
Unterstützung der Universitätsleitung
Die Universitätsleitung ist verantwortlich für die Festlegung einer angemessenen Notfallorganisation sowie für die Bestellung und Ausbildung von Ersthelfer*innen.
Sie stellt für Beschäftigte und Studierende Sicherheitsunterweisungen über die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung.