Zuständigkeitsbereich
Wir sind zuständig für
- die Installation des TK- und Datennetzes und
- den Betrieb der Telefonanlage.
Wenn Sie einen Anschluß an das Datennetz / Internet wünschen und in Ihrem Büro bereits über eine entsprechende Anschlußbuchse verfügen, wenden Sie sich bitte zwecks Freischaltung des Nutzzugangs an das ZIM.
Telefonanträge
Alle Arbeiten an der Telefonanlage können nur aufgrund eines schriftlichen Antrags durchgeführt werden!
Korrekt ausgefüllte Antragsformulare sind notwendig bei
- Neueinrichtung eines Telefonanschusses
- Umzug eines Anschlusses in einen anderen Raum
- Änderung des angezeigten Anschlußnamens
- Austausch des Endgeräts
- Ein entsprechender Antrag ist über das Dez.5-Ticketsystem schriftlich einzureichen.
Keine bzw. formlose Mitteilung ist erforderlich bei
- Abmeldung eines Telefonanschusses
Regeln
- Der Antrag kann von jedem Mitarbeiter der Universität (auch SHKs, WHKs, usw.) gestellt werden.
- Der Antrag muss in jedem Fall vom zuständigen Leiter (Dekan, Dezernent, Leiter ZE, usw.) unterschrieben werden. Dieser ist verantwortlich für die inhaltliche Korrektheit und Zulässigkeit des Antrags.
- Der Anzeigename eines Anschlusses ist i.d.R. der Name des Antragsstellers. Falls gewünscht können hier mehrere Namen oder eine beliebige andere Bezeichnung (z.B. 'Sekretariat Prof. XY') angegeben werden.
- Für die Aufnahme / Änderung des Anschlusses im zentralen Telefonbuch der Universität ist der Antragsteller selbst verantwortlich. Das zentrale UNI-Telefonbuch wird vom ZIM betreut.