Mitmachen
Auch zum Thema Umwelt und Nachhaltigkeit haben wir ein paar Tipps aus dem Netz für Sie zusammengestellt.
Ins Altpapier gehören:
- Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher,
- Schulmaterial aus Papier,
- Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen,
- Geschenkpapier und –karton,
- Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton,
- Eierkartons.
Nicht ins Altpapier gehören:
- Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack),
- Tapeten (Restmüll),
- Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),
- Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll),
- Selbstdurchschreibepapier,
- Nassfest und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),
- Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pizzakarton mit Lebensmittelanhaftungen oder Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack)
- Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),
- Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.
Quelle: Umweltbundesamt
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Bildhinweis Kacheln und Icons: Colourbox.de