Dezernat 5: Gebäude- Sicherheits- und Umweltmanagement

Abgabe von Sonderabfällen

Für die Entsorgung von Sonderabfällen sind eine Reihe von Vorschriften zu beachten, beispielsweise:

  • die Gefahrstoffverordnung
  • die Gefahrgutverordnung Straße / ADR
  • die Strahlenschutzverordnung
  • die auf dem Wasserhaushaltsgesetz beruhenden Verordnungen
  • die auf dem Landeswassergesetz beruhenden Verordnungen

Da bei der Sonderabfallentsorgung die Möglichkeit der Umweltgefährdung besonders hoch ist, müssen die vorgeschriebenen Entsorgungswege unbedingt eingehalten werden.

Für die ordnungsgemäße Sammlung der Abfälle in den einzelnen Bereichen, die Kennzeichnung der Abfallbehälter und den Transport zu den Sammelstellen bis zur ordnungsgemäßen Übergabe sind die Abfallbesitzer verantwortlich.

Die Abfälle sind gemäß der Abfallrichtlinie der Universität nach Abfallarten getrennt zu sammeln und der Sammelstelle oder den Abfallcontainern zuzuführen.

Bei der Übergabe von Sonderabfällen erklären die verantwortlichen Abfallbesitzer selbst oder durch ihre Bevollmächtigten rechtsverbindlich, dass die Abfallbeschaffenheit korrekt und vollständig beschrieben wurde.

Von der Annahme ausgeschlossene Abfälle

Die Entsorgung privater Sonderabfälle (Batterien, Altöle, Fotochemikalien, etc.) über die universitären Entsorgungswege ist nicht gestattet. Hierzu sind die Rückgabe­möglichkeiten des Handels oder die Entsorgungswege der Stadt Wuppertal bzw. des jeweiligen Wohnortes zu nutzen.

Es ist nicht möglich, alle anfallenden Sonderabfälle in ihrer vorliegenden Form zu entsorgen, wenn sie instabil oder reaktiv sind oder gar ein Transportverbot nach ADR besteht. Daher ist es die Pflicht des jeweils verantwortlichen Abfallbesitzers, diese Sonderabfälle durch Vorbehandlung - z. B. chemische Umsetzung - in entsorgbare Stoffe zu überführen oder überführen zu lassen.

Vorgehensweisen hierzu können der einschlägigen Literatur, z.B. den Merkblättern für Gefährliche Arbeitsstoffe (Kühn-Birett) oder auch Chemikalien­kata­logen entnommen werden. Diese Sonderabfälle müssen jedoch solange, bis ein gangbarer Entsorgungsweg gefunden wurde, in der Obhut des jeweiligen verantwortlichen Abfallbesitzers verbleiben.

Aussenstellen

Die Sammelstellen für Sonderabfälle an den Außenstellen Freudenberg und Haspel haben keine Öffnungszeiten, Abfälle können dort in Absprache mit den Hausmeistern oder mit der Abteilung 5.4 abgegeben werden.

Hierbei ist ebenfalls zu beachten, dass die Abfälle gekennzeichnet sind und darüber hinaus auch unbedingt die Herkunft angegeben wird, am besten mit Telefonnummer, zwecks evtl. Rücksprache.

Sammelbehälter

Für die Sammlung und den Transport von Abfällen sind nur geeignete Behälter zu verwenden. Nicht bruchsichere Gefäße müssen in entsprechenden Auffangbehältern (z. B. Eimern) transportiert werden. Die Behälter sind beim Transport mit Handwagen o. ä. entsprechend dem zu befahrenden Gefälle zu sichern.

In der Zentralen Abfallsammelstelle werden folgende Sammelbehälter für Sonderabfall­stoffe ausgegeben; in den Abfallsammelstellen Haspel und Freudenberg stehen diese in der Regel in den Räumlichkeiten bereit:

  • Metallabfallbehälter mit Deckel und Sackeinlagen für Filter-und Aufsaugmassen
  • weiße 10-l-Behälter für Säuren, Laugen, Spül- und Waschwässer
  • schwarze leitfähige 10-l-Kanister für Lösemittel
  • 20-l-Behälter für Fotochemikalien
  • Weithalsbehälter 6,4 l für Feststoffe
  • Spezialbehälter für spitze und scharfe Gegenstände (Spritzenbehälter)
  • weitere diverse Behälter für verschiedene Einsatzzwecke
  • für den Transport von Altöl oder Kühlschmierstoffen können auch gebrauchte Behälter zur Verfügung gestellt werden

Kennzeichnung

Vor der Abgabe sind die Abfälle ordnungsgemäß nach der TRGS 201 (Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang) mit den entsprechenden Gefahrensymbolen und der Abfallart zu kennzeichnen. Sollte auf Produkten mit Handelsnamen die Bezeichnung der Inhaltsstoffe oder der Hinweis auf Entsorgungsmöglichkeiten fehlen, ist es Aufgabe des Abfallerzeugers, die fehlenden Informationen zu besorgen, z. B. in Form von Sicherheitsdatenblättern, zu deren Lieferung die Hersteller verpflichtet sind.

Für folgende Abfallstoffe sind Aufkleber zur Kennzeichnung in der Zentralen Abfallsammelstelle erhältlich:

  • Lösemittelgemische, halogenhaltig
  • Spül- und Waschwässer, metallsalzhaltig
  • Anorganische Säuregemische
  • Laugengemische
  • Filter- und Aufsaugmassen, verunreinigt
  • Entwickler
  • Fixierer.

Weitere benötigte Aufkleber können im Chemikalienlager und in der Zentralen Abfallsammelstelle angefordert werden.

Weitere Infos über #UniWuppertal: