Dezernat 5: Gebäude- Sicherheits- und Umweltmanagement

Verursacherprinzip

Die Bergische Universität Wuppertal ist, wie im übrigen alle Privathaushalte und sonstigen Abfallverursacher, zur Abfalltrennung verpflichtet. Diese ist von den jeweiligen Verursachern zwingend einzuhalten.

Es besteht weiterhin das Verursacherprinzip. Wie in der Abfallrichtlinie der Bergischen Universität festgelegt, ist es Aufgabe des Verursachers, sperrigen oder schweren Abfall (z. B. Kartons, große Pappen, Glas, Entsorgung großer Mengen Altpapiers etc.) selbst zu den entsprechenden Containern zu verbringen.
 

Organisation der Hausmüllentsorgung

In den Fluren der Bergischen Universität stehen zweigeteilte Sammelbehälter für Altpapier und Restabfall bereit. Die Büros sind nur mit Altpapierbehältern ausgestattet, die regelmäßig vom Reinigungsdienst geleert werden.

Fehlende Behälter können über die Hausmeister angefordert werden.

Restabfall muss von den Nutzern selbst zu den auf den Fluren aufgestellten größeren Sammelbehältern gebracht werden. Die Verunreinigung der Altpapierbehälter in den Büros mit Restmüll hat zur Folge, dass diese nicht von der Gebäudereinigung geleert werden.
 

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