Parkausweise / Parkhäuser und Parkplätze
Der Großteil der universitären Parkhäuser und Parkplätze ist für jedermann frei zugänglich. Ein Parkausweis ist dazu nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten der Parkhäuser (Ausnahmen bei Sonderveranstaltungen möglich):
- Mo-Fr: 7:00 bis 22:30
- Sa: 10:00 bis 22:30 (nur Parkhaus PA)
geschlossen (Parkhaus PB und PC) - So: geschlossen
Einige wenige Parkflächen sind nur mit Sondergenehmigung nutzbar:
- Parkplatz Fuhlrottstrasse (vor Gebäude I)
- Parkplatz vor Gebäude B
- Parkplätze im Innenhof Geb. BZ / O
Sonderparkausweise / Schwerbehinderte
An allen Standorten stehen eine Anzahl von gekennzeichneten Einstellplätzen für Schwerbehinderte zur Verfügung. Die Parkplätze sind durch Schilder nach der StVO (blaues Schild für Parken mit Rollstuhlsymbol) gekennzeichnet.
Im Fahrzeug ist die entsprechende Parkberechtigung, die die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen für den öffentlichen Verkehrsraum ausstellen, sichtbar zu hinterlegen.
Darüber hinaus stehen weitere SB-Parkplätze in den Parkhäusern PB und PC zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Parkplätze ist entweder die o.g. Parkberechtigung oder ein von der Universität ausgestellter Sonderparkausweis erforderlich. Diesen können Besitzer eines grün-orangenen Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes erhalten.
Die jeweilige Parkberechtigung ist gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen, da alle unberechtigt parkenden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.