Berechtigungen und Zuständigkeiten
Schlüsselinhaber
- Ist verantwortlich für den Schlüssel gegenüber der ausgebenden Stelle.
- Ist verantwortlich für sämtliche Anträge.
- Schlüsselinhaber können nur fest angestellte Mitarbeiter der BUW sein.
- Kann Schlüssel für andere Mitarbeiter übernehmen und an diese weiterreichen.
- Ist verantwortlich für die Unterrichtung seiner Schlüsselträger bei veränderten Schließberechtigungen oder Befristungen.
- Ist verantwortlich für die Unterrichtung sämtlicher Raumnutzer über seine Zugangsberechtigungen für Fremdräume.
Schlüsselträger
- Ist der eigentliche Nutzer des Schlüssels.
- Nicht fest angestellte Mitarbeiter erhalten ihren Schlüssel von einem berechtigten Schlüsselinhaber.
- Es sollte darauf geachtet werden, dass Schlüsselträger immer auch Schlüsselinhaber sind sobald die notwendigen Voraussetzungen (= Festanstellung) erfüllt sind.
Leiter
- Verantwortlich für die inhaltliche Korrektheit und Zulässigkeit der Anträge.
- Zuständig ist der Dekan, Dezernent oder Leiter einer ZE, in dessen Verantwortungsbereich die zu schließenden Räume liegen.
Notwendige Anträge
Korrekt ausgefüllte Antragsformulare erforderlich bei
- Neuausgabe eines Schlüssels
- Übertragung eines Schlüssels auf einen anderen Namen
- Erweiterte Schließberechtigungen (nur bei mechatronischen-Schlüsseln)
- Verlängerung oder Aufhebung einer Befristung (nur bei mechatronischen-Schlüsseln)
Formlose schriftliche Beantragung (z.B. e-Mail) erforderlich bei
- Rücknahme von Schließberechtigungen (nur bei mechatronischen-Schlüsseln)
- Verkürzung oder Einrichtung einer Befristung (nur bei mechatronischen-Schlüsseln)
Kein Antrag erforderlich bei
- Rückgabe eines Schlüssels
- Austausch defekter Schlüssel
- Ersatz verlorener Schlüssel (schriftliche Verlustmeldung erforderlich!)
- Ausgabe von Sonderschlüsseln
Defekt, Verlust und Haftung
Regeln
- Jeder Schlüsselverlust ist umgehend schriftlich zu melden.
- Für verlorene Schlüssel haftet der Schlüsselinhaber mit (aktuell) 44 € plus möglicher weiterer Kosten bei notwendiger Neubeschaffung.
- Defekte und ggf. zerbrochene Schlüssel sind in allen Bestandteilen abzuliefern.
Sonstiges
Regeln
- In der Regel ist bei allen Vorgängen für jeden Schlüssel ein separater Antrag zu stellen. Änderungen an Schlüsseln eines Schlüsselinhabers können jedoch mit einem einzigen Antrag beantragt werden.
- Es ist immer das aktuellste Antragsformular zu nutzen. Alte Vordrucke können von der Bearbeitung zurückgewiesen werden. Sie erreichen die Formulare ausschließlich über das Dez.5-Ticketsystem.
- Der Schlüssel soll durch den Schlüsselinhaber abgeholt werden (Ausweisung und Unterschrift). Nur in Ausnahmefällen (z.B. Schlüssel für SHKs) kann der Schlüssel einer Vertretung ausgehändigt werden.