Dezernat 5: Gebäude- Sicherheits- und Umweltmanagement

Berechtigungen und Zuständigkeiten

Schlüsselinhaber

  • Ist verantwortlich für den Schlüssel gegenüber der ausgebenden Stelle.
  • Ist verantwortlich für sämtliche Anträge.
  • Schlüsselinhaber können nur fest angestellte Mitarbeiter der BUW sein.
  • Kann Schlüssel für andere Mitarbeiter übernehmen und an diese weiterreichen.
  • Ist verantwortlich für die Unterrichtung seiner Schlüsselträger bei veränderten Schließberechtigungen oder Befristungen.
  • Ist verantwortlich für die Unterrichtung sämtlicher Raumnutzer über seine Zugangsberechtigungen für Fremdräume.

Schlüsselträger

  • Ist der eigentliche Nutzer des Schlüssels.
  • Nicht fest angestellte Mitarbeiter erhalten ihren Schlüssel von einem berechtigten Schlüsselinhaber.
  • Es sollte darauf geachtet werden, dass Schlüsselträger immer auch Schlüsselinhaber sind sobald die notwendigen Voraussetzungen (= Festanstellung) erfüllt sind.

Leiter

  • Verantwortlich für die inhaltliche Korrektheit und Zulässigkeit der Anträge.
  • Zuständig ist der Dekan, Dezernent oder Leiter einer ZE, in dessen Verantwortungsbereich die zu schließenden Räume liegen.

Notwendige Anträge

Korrekt ausgefüllte Antragsformulare erforderlich bei

  • Neuausgabe eines Schlüssels
  • Übertragung eines Schlüssels auf einen anderen Namen
  • Erweiterte Schließberechtigungen (nur bei mechatronischen-Schlüsseln)
  • Verlängerung oder Aufhebung einer Befristung (nur bei mechatronischen-Schlüsseln)

Formlose schriftliche Beantragung (z.B. e-Mail) erforderlich bei

  • Rücknahme von Schließberechtigungen (nur bei mechatronischen-Schlüsseln)
  • Verkürzung oder Einrichtung einer Befristung (nur bei mechatronischen-Schlüsseln)

Kein Antrag erforderlich bei

  • Rückgabe eines Schlüssels
  • Austausch defekter Schlüssel
  • Ersatz verlorener Schlüssel (schriftliche Verlustmeldung erforderlich!)
  • Ausgabe von Sonderschlüsseln

Defekt, Verlust und Haftung

Regeln

  • Jeder Schlüsselverlust ist umgehend schriftlich zu melden.
  • Für verlorene Schlüssel haftet der Schlüsselinhaber mit 25 € plus möglicher weiterer Kosten bei notwendiger Neubeschaffung.
  • Defekte und ggf. zerbrochene Schlüssel sind in allen Bestandteilen abzuliefern.

Sonstiges

Regeln

  • In der Regel ist bei allen Vorgängen für jeden Schlüssel ein separater Antrag zu stellen. Änderungen an Schlüsseln eines Schlüsselinhabers können jedoch mit einem einzigen Antrag beantragt werden.
  • Es ist immer das aktuellste Antragsformular zu nutzen. Alte Vordrucke können von der Bearbeitung zurückgewiesen werden. Sie erreichen die Formulare ausschließlich über das Dez.5-Ticketsystem.
  • Der Schlüssel soll durch den Schlüsselinhaber abgeholt werden (Ausweisung und Unterschrift). Nur in Ausnahmefällen (z.B. Schlüssel für SHKs) kann der Schlüssel einer Vertretung ausgehändigt werden.

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